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Klassisch homöopathische Behandlung nach Hahnemann,
insbesondere die Behandlung länger andauernder Beschwerden
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Begleitende homöopathische Behandlung zur schulmedizinischen Therapie, z.B. bei Rheuma oder Krebserkrankungen
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Abrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) Die Kosten werden von den Privatkassen übernommen, von den Gesetzlichen Kassen in der Regel nicht (Berechnung des 1-fachen Satzes).
Termine nach Vereinbarung (siehe Praxiszeiten)